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Hausbauer brauchen ab sofort für den Anschluss der Wasserleitung – wie bisher schon für die Wasserlieferung selbst – nur noch den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von sieben statt bisher 19 Prozent zu zahlen. Damit seien die Stadtwerke zudem mehrere Jahre rückwirkend zur Erstattung zu viel gezahlter Steuern verpflichtet, erläuterte der auf die Umsatzsteuer spezialisierte Münchner Steuerfachanwalt Thomas Küffner.

Zunächst habe das Bundesfinanzministerium „noch gemauert“, sei jetzt aber auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und zuletzt des Bundesfinanzhofs (BFH) eingeschwenkt. Die Wasserlieferung der örtlichen Versorger sei im Katalog der mit nur sieben Prozent Mehrwertsteuer besteuerten Waren ausdrücklich genannt. Das Ministerium stellte sich deshalb bisher auf den Standpunkt, dass die Leitungsanschlüsse eine eigenständige und damit höher besteuerbare Leistung darstellten. Die Gerichte sehen den Anschluss aber als eine eng mit der Wasserlieferung zusammenhängende Leistung an.

Voraussetzung für die sieben Prozent sind laut Ministerium, dass „die Hauswasser-Anschlussleistung und die Wasserbereitstellung durch ein und denselben Unternehmer erfolgen muss“. Küffner erläuterte: Seit 2000 berechnen die Wasserversorgungsunternehmen 16 Prozent Umsatzsteuer, seit 2007 sogar 19 Prozent auf das Verlegen der Leitung. „Nun können die Bauherren von ihren Wasserversorgungsunternehmen rückwirkend eine Berichtigung der Abrechnung verlangen.“

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