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Hausbauer brauchen ab sofort für den Anschluss der Wasserleitung – wie bisher
schon für die Wasserlieferung selbst – nur noch den ermäßigten
Mehrwertsteuersatz von sieben statt bisher 19 Prozent zu zahlen. Damit seien die
Stadtwerke zudem mehrere Jahre rückwirkend zur Erstattung zu viel gezahlter
Steuern verpflichtet, erläuterte der auf die Umsatzsteuer spezialisierte
Münchner Steuerfachanwalt Thomas Küffner.
Zunächst habe das Bundesfinanzministerium „noch gemauert“, sei jetzt aber auf
die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und zuletzt des
Bundesfinanzhofs (BFH) eingeschwenkt. Die Wasserlieferung der örtlichen
Versorger sei im Katalog der mit nur sieben Prozent Mehrwertsteuer besteuerten
Waren ausdrücklich genannt. Das Ministerium stellte sich deshalb bisher auf den
Standpunkt, dass die Leitungsanschlüsse eine eigenständige und damit höher
besteuerbare Leistung darstellten. Die Gerichte sehen den Anschluss aber als
eine eng mit der Wasserlieferung zusammenhängende Leistung an.
Voraussetzung für die sieben Prozent sind laut Ministerium, dass „die
Hauswasser-Anschlussleistung und die Wasserbereitstellung durch ein und
denselben Unternehmer erfolgen muss“. Küffner erläuterte: Seit 2000 berechnen
die Wasserversorgungsunternehmen 16 Prozent Umsatzsteuer, seit 2007 sogar 19
Prozent auf das Verlegen der Leitung. „Nun können die Bauherren von ihren
Wasserversorgungsunternehmen rückwirkend eine Berichtigung der Abrechnung
verlangen.“
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