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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Maklerfirma Wohngalerie Regensburg widmet sich der Erfüllung von Makleraufträgen mit größtmöglicher Sorgfalt und objektiver Wahrnehmung der Interessen der Auftraggeber im Rahmen der allgemein anerkannten kaufmännischen Grundsätze und Gebräuche unter Einhaltung der Standesregeln des Berufstandes.

 

§ 1 Art der Tätigkeit

Die Tätigkeit umfasst den Nachweis oder die Vermittlung von Grundstücken, Häusern, Geschäftsverkäufen, Verpachtungen, Wohnungs- und Gewerberaumvermietungen. Die Angaben und Unterlagen zum Objekt basieren auf Informationen Dritter, die der Firma Wohngalerie Regensburg erteilt wurden. Die Firma Wohngalerie Regensburg ist bemüht, über Vertragspartner oder Objekte möglichst vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu erhalten. Für deren Richtig- und Vollständigkeit kann jedoch keine Haftung übernommen werden.

 

§ 2 Maklervertrag

Ein Maklervertrag kommt zustande, wenn Sie von einem oder mehreren Angeboten/Offerten der Firma Wohngalerie Regensburg Gebrauch machen, wenn Sie sich z. B. mit uns oder dem Eigentümer/Vermieter direkt in Verbindung setzen. Mit dem Empfang des Angebots/der Offerte - per Post, E-Mail, Fax, Telefon, durch das Internet oder auf andere Art und Weise - treten diese AGB in Kraft.

 

§ 3 Courtageanspruch (Provisionsanspruch)

Der Courtageanspruch (Provisionsanspruch) entsteht, sobald durch die Vermittlung oder aufgrund des Nachweises durch die Firma Wohngalerie Regensburg ein Vertrag zustande gekommen ist, selbst wenn die Firma Wohngalerie bei dem Vertragsabschluss nicht mitgewirkt hat. Es genügt, wenn die Tätigkeit der Firma Wohngalerie Regensburg zum Abschluss des Vertrages mitursächlich gewesen ist. Gleiches gilt, wenn der Erwerb durch eine Versteigerung erfolgt. Die Gebührenrechnung erfolgt aufgrund der abgeschlossenen Courtagevereinbarung (Provisionsvereinbarung) oder, sofern nichts anderes vereinbart ist, nach der im Angebot/Offerte festgelegten Courtage. Sofern weder eine  Courtagevereinbarung abgeschlossen wurde noch eine Courtage im Angebot ausgewiesen ist, erfolgt die Gebührenrechnung gemäß § 4 AGB. Bei Geschäftskauf, Pacht oder Miete gilt auch die Leistung einer Anzahlung oder die Übernahme eines Objektes als Vertragsabschluss. Der Courtageanspruch entsteht insbesondere auch dann, wenn durch die Vermittlung oder aufgrund eines Nachweises durch die Firma Wohngalerie Regensburg der Erwerb zu Bedingungen erfolgt, die vom Angebot abweichen oder der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen gleichwertigen Vertrag oder den Erwerb aus einer Versteigerung heraus erreicht wird. Dies gilt auch, wenn ein Vertrag/Erwerb über ein anderes Objekt des nachgewiesenen Vertragspartners zustande kommt. Die Courtage ist jeweils auch dann zu zahlen, wenn einem Anderen als der gemäß Angebot vorgesehenen Rechtsform Rechte am Objekt übertragen werden oder ein Teil- und Mehrerwerb am Objekt erfolgt.

Der Anspruch auf Courtage bleibt bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt. Das gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes des Auftraggebers aufgelöst oder aus anderen, in seiner Person liegenden Gründe rückgängig gemacht oder nicht erfüllt wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist derjenige Vertragsteil, der den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum Schadenersatz verpflichtet.

 

§ 4 Höhe der Courtage (Provision)

Die Vermittlungs- und Nachweisgebühr für den Kauf/Erwerb von Haus- und Grundbesitz beträgt für den Käufer 3,57% inkl. MwSt. aus dem tatsächlichem Gesamtkaufpreis, sofern nicht eine andere Regelung getroffen wurde. 


1. Bei der Vermietung von Wohnraum ist der Mieter verpflichtet eine Courtage in Höhe von  2,38% Monatsklatmieten inkl. MwSt. zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen, sofern nicht eine andere Regelung getroffen wurde.


2. Bei der Vermietung von Gewerbeflächen ist der Mieter verpflichtet eine Courtage in Höhe von zwei Monatskaltmieten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen, sofern nicht eine andere Regelung getroffen wurde.


3. Bei Abschluss von Pachtverträgen ist der Mieter verpflichtet eine Courtage in Höhe von zwei Monatskaltmieten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen, sofern nicht eine andere Regelung getroffen wurde.


4. Wird neben einem Miet- oder Pachtvertrag ein Optionsrecht des Mieters oder Pächters vereinbart, so ist eine weitere Maklercourtage in Höhe zwei Monatskaltmiete- oder pacht zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen.


5. Bei der Vermittlung eines Vorkaufsrechtes ist der Berechtigte verpflichtet, 1% des Verkehrswertes des Objektes, bei Ausübung des Vorkaufsrechtes weitere 3,57% inkl. MwSt. aus dem tatsächlichem Gesamtkaufpreis zu zahlen.


6. Erfolgt aufgrund des Nachweises der Firma Wohngalerie Regensburg der Erwerb eines Objektes im Zwangsversteigerungsverfahren, so hat der Erwerber eine Courtage in Höhe von 3,57% inkl. MwSt. aus dem tatsächlichem Gesamtkaufpreis zu zahlen, sofern nicht eine andere Regelung getroffen oder eine dem käuflichen Erwerb gleichwertige Vereinbarung geschlossen wurde.


7. Bei Bestellung und Übertragung eines Erbbaurechtes beträgt die Courtage 3,57% inkl. MwSt. aus dem tatsächlichem Gesamtkaufpreis. Ist kein Kaufpreis vereinbart, so tritt an dessen Stelle der 25-fache Jahreserbbauzins.


8. Bei einem Verkauf auf Rentenbasis gilt als Kaufpreis der Barpreis zuzüglich des kapitalisierten Rentenzinses (Kapitalbarwert der Rente).


9. Bei Vereinbarung einer Staffelmiete wird die Courtage aufgrund der monatlichen Durchschnittsmiete der Gesamtlaufzeit berechnet.  


§ 5 Mehrwertsteuer

Die Erhebung der Mehrwertsteuer erfolgt nach dem jeweils gültigen Mehrwertsteuersatz.


§ 6 Nebenabreden

Nebenabreden zu den Angeboten der Firma Wohngalerie Regensburg bedürfen zur ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

 

§ 7 Vertraulichkeit der Angebote

Sämtliche Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich an den jeweiligen Adressaten selbst gerichtet. Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten weder als Original noch inhaltlich zugänglich gemacht werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag zustande, so ist der Weitergebende verpflichtet, Schadenersatz in Höhe der Courtage gemäß § 4 AGB an die Firma Wohngalerie Regensburg zu zahlen. 

 

§ 8 Doppeltätigkeit, Verweispflicht

Die Firma Wohngalerie Regensburg ist berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner tätig zu werden und hierfür Gebühren zu berechnen. Eine durch die Firma Wohngalerie Regensburg mitgeteilte Gelegenheit zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes wird als bisher unbekannt erachtet, wenn nicht innerhalb von 7 Tagen nach Kenntnisnahme schriftlicher Widerspruch erfolgt und gleichzeitig nachgewiesen wird, woher die Kenntnis stammt. Bei erteiltem Makler-Alleinauftrag sind direkte oder auch durch andere Makler benannte Interessenten unverzüglich an den allein beauftragten Makler zu verweisen.

 

§ 9 Mitteilungspflicht

Sobald ein Vertragsabschluß über ein durch die Firma Wohngalerie Regensburg als Auftragnehmer angebotenes Objekt zustande gekommen ist, hat der Auftraggeber den Auftragnehmer hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Es besteht Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluß.

 

§ 10 Verzug

Sollte der Auftraggeber mit der Zahlung der Maklercourtage in Verzug geraten, so werden ihm gemäß §1 Abs. 1 Diskontsatzüberleitungsgesetz ab dem Verzugszeitpunkt Verzugszinsen p.A. in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank berechnet. 

 

§ 11 Haftung

Die Haftung für Schäden ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. 

 

§ 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Als Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Regensburg vereinbart.

 

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Aktuelle Wohngalerie Regensburg Immobilien News

Die Immobilien-Fachzeitschrift Bellevue hat zusammen mit den Gutachterausschüssen der Städte die teuersten Quadratmeterpreise im vergangenen Jahr ermittelt.

Platz 10: Köln mit 5.624 Euro/Quadratmeter
Die ehemalige Hafenanlage im Süden der Domstadt wird derzeit in ein neues Wohn- und Geschäftsviertel umgebaut. Die anspruchsvolle Neustrukturierung des Gebietes macht das Gebiet zu einem begehrten Wohnort und so ging die teuerste Wohnung in Köln im Rheinauhafen über die Theke.

Platz 9: Wiesbaden mit 5.870 Euro/Quadratmeter
Der Kurpark in Wiesbaden wurde vor über 150 Jahren nach dem Vorbild englischer Landschaftsgärten angelegt und ist von Villen umgeben. In dieser exklusiven Wohnlage verwundert der Preis von 5.870 €/m² für eine über 100 Jahre alte Wohnung dann auch nicht mehr besonders.

Platz 8: Düsseldorf mit 6.657 Euro/Quadratmeter
Düsseldorf ist einer der üblichen Verdächtigen, wenn es um teure Wohnungen geht. Ungewöhlich ist die Platzierung diesmal trotzdem, denn eine über 40 Jahre alte Wohnung in nördlichen Stadtteil Stockum brachte den Rekordpreis in der Rheinmetropole. Der normalerweise besonders teure Stadtteil Oberkassel ging leer aus.

Platz 7: Konstanz mit 6.718 Euro/Quadratmeter
Der Ortsteil Petershausen gehört zu den begehrtesten Wohnlagen im süddeutschen Konstanz. In allerbester Bodensee-Lage brachte dort ein Neubau den Preis von 6.710 Euro, der die 81.000-Einwohner-Stadt in die Top 10 katapultierte.

Platz 6: Baden-Baden mit 7.026 Euro/Quadratmeter
Baden Baden ist als bekannter Kurort und ehemalige Residenzstadt ein gutes und nicht gerade preiswertes Wohn-Pflaster. Das verdeutlicht auch der Preis eines Penthouse-Neubaus aus dem Jahre 2005 – es fand für 2,15 Millionen Euro einen neuen Besitzer.

Platz 5: Berlin mit 7.036 Euro/Quadratmeter
Die Villen im Grunewald gehören zu den besten und nobelsten Berliner Wohngegenden. Kein Wunder, daß ein immerhin 25 Jahre altes Haus den Rekordpreis in der deutschen Hauptstadt erzielte.

Platz 4: Frankfurt mit 7.150 Euro/Quadratmeter
Mit der ungeliebten Blechmadaille muss sich Mainhattan abfinden. Im deutschen Finanzzentrum kostete ein im Westend errichteter Neubau den vergleichsweise “günstigen” Preis von 7.150 €.

Platz 3: Stuttgart mit 9.280 Euro/Quadratmeter
Ein Neubau im Stuttgarter Norden gelegenen Stadtteil Lenzhalde, idyllisch auf dem Gähkopf gelegen und mit einem Panoramablick über die Schwabenmetropole, brachte Stuttgart einen Platz unter den Top3.

Platz 2: Hamburg mit 10.388 Euro/Quadratmeter
In Hamburg Rotherbaum kann man nicht nur Tennis spielen und studieren, sondern auch äußerst luxuriös und teuer wohnen. Nahe der Alster erzielte eine neue Eigentumswohnung diesen rekordverdächtigen Quadratmeterpreis.

Platz 1: München mit 16.500 Euro/Quadratmeter
Gewinner dieser Rangliste ist wenig überraschend München mit einer neu erbauten Eigentumswohnung in der Innenstadt, die den mit Abstand höchsten Quadratmeterpreis in Deutschlands Städten erzielt. Solche Preise sind selbst im sonst schon teuren München eine Ausnahme.

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